








RECHTSANWALT
WOLFGANG FISCHER
FACHANWALT FÜR ARBEITSRECHT
FACHANWALT FÜR VERKEHRSRECHT
RECHTSANWALT
JÜRGEN STRAMPP
FACHANWALT FÜR FAMILIENRECHT
TÄTIGKEITSSCHWERPUNKT: ERBRECHT
FREIE MITARBEITER:
RECHTSANWÄLTIN UND MEDIATORIN
ANGELIKA EBNER
FACHANWÄLTIN FÜR FAMILIENRECHT
RECHTSANWÄLTIN
VIVIANE SCHERER
FACHANWÄLTIN FÜR VERKEHRSRECHT
HAUNSTETTER STRASSE 62
86343 KÖNIGSBRUNN
TEL: 08231 / 60580 -0
FAX: 08231 / 60580 99
KANZLEI@FKS-KANZLEI.DE

Vorsorge
Alter, Krankheit, Unfall - Wer vertritt mich, wenn ich nichts mehr regeln kann?
Ihr Ehepartner, Ihre Kinder, Ihre nahen Angehörigen? Sicher werden Sie von diesen unterstützt werden. Aber - entgegen einer weit verbreiteten Meinung gibt es in diesen Fällen keine gesetzliche Vertretungsmacht für Ehe- und Lebenspartner, erwachsene Kinder oder andere nahe Verwandte.
Die Gefahr, durch eine plötzliche Erkrankung oder einen Unfall in die Lage zu kommen, seine eigenen Angelegenheiten nicht mehr regeln zu können, besteht für jeden – jeden Tag. Deshalb ist eine rechtzeitige Vorsorge in gesunden Tagen wichtig.
Es empfiehlt sich daher, eine Vertrauensperson zu bevollmächtigen, die im Bedarfsfall die persönlichen und finanziellen Angelegenheiten regeln kann.
Ein Unternehmer, selbständiger Handwerker oder Freiberuflicher hat neben Regelungen für seine Person und seine privaten Vermögensbelange auch an die Weiterführung seines Unternehmens bzw. Betriebs zu denken.
Wir unterstützen Sie in allen Fällen der Vorsorge durch Erarbeitung einer
die auf ihr persönliche Situation zugeschnitten sind.

