








RECHTSANWALT
WOLFGANG FISCHER
FACHANWALT FÜR ARBEITSRECHT
FACHANWALT FÜR VERKEHRSRECHT
RECHTSANWALT
JÜRGEN STRAMPP
FACHANWALT FÜR FAMILIENRECHT
TÄTIGKEITSSCHWERPUNKT: ERBRECHT
FREIE MITARBEITER:
RECHTSANWÄLTIN UND MEDIATORIN
ANGELIKA EBNER
FACHANWÄLTIN FÜR FAMILIENRECHT
RECHTSANWÄLTIN
VIVIANE SCHERER
FACHANWÄLTIN FÜR VERKEHRSRECHT
HAUNSTETTER STRASSE 62
86343 KÖNIGSBRUNN
TEL: 08231 / 60580 -0
FAX: 08231 / 60580 99
KANZLEI@FKS-KANZLEI.DE


Erbrecht
Unsere Angebote nach einem Erbfall bestehen in:
- Beratung und Vertretung der Erben nach dem Erbfall
- Berechnung von Erbansprüchen und Pflichtteil
- Vertretung in Pflichtteilsklagen
- Erbauseinandersetzungen
- Teilungsversteigerungen
- Testamentsvollstreckung
- Überprüfung lebzeitiger Verfügungen (Schenkungen/Vollmachtsmissbrauch)
Lebzeitige Gestaltungen vor einem Erbfall durch den „Erbrechts-TÜV“
T wie Testament
Ü wie Übergabe
V wie Vollmacht
helfen frühzeitig, Ihr Vermögen zu strukturieren und zu lenken durch:
- Beratung zur Umsetzung der eigenen Wünsche und (möglichst) Vermeidung von familiären Konflikten
- Gestaltung von
- Abstimmung von Testament mit Ehevertrag
- Lebzeitige Übergabe von Grundbesitz an die Kinder
- Übergabe von landwirtschaftlichen Höfen
- Steuerliche Optimierung der Vermögensnachfolge
- Entwerfen von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
- Vertretung bei Inanspruchnahme durch den Sozialhilfeträger
bis hin zu gesellschaftsrechtlichen Gestaltungen durch
- Gründung von Familiengesellschaften
- Einbringung in GmbH oder GmbH & Co KG
- Beratung bei der Unternehmensnachfolgeplanung
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

