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FACHANWALT FÜR ARBEITSRECHT

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TÄTIGKEITSSCHWERPUNKT: ERBRECHT

 

 

FREIE MITARBEITER:

 

RECHTSANWÄLTIN UND MEDIATORIN

ANGELIKA EBNER

FACHANWÄLTIN FÜR FAMILIENRECHT

 

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FACHANWÄLTIN FÜR VERKEHRSRECHT

 

 

 

 

 

 

 

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Was kostet die Tätigkeit eines Anwalts?

FAIRNESS UND TRANSPARENZ

Der Beruf des Rechtsanwaltes erfordert aufgrund der ständigen Weiterentwicklung des Rechts eine laufende und zeitintensive Fortbildung. Nur so können wir unsere Mandanten umfassend und kompetent beraten und ihre Anliegen rasch und erfolgreich zu einem guten Ende führen.

Dass Rechtsberatung und Rechtsvertretung daher nicht kostenlos erbracht werden können, versteht sich von selbst. In Deutschland ist die Vergütung eines Rechtsanwalts seit 01.07.2004 durch des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Höhe der Vergütung bestimmt sich damit nach dem erteilten Auftrag, dem dadurch erforderlichen Tätigkeitsumfang und dem verfolgten Interesse (Gegenstandswert).

Zusätzlich können zur Rechtsanwaltsvergütung je nach Fall-konstellationen oft noch Gerichtsgebühren, diverse Steuern und Abgaben oder Kosten für den Notar anfallen. Eine allgemein gültige Aussage zu den Kosten ist somit nicht möglich.

Bei einer Erstberatung kann eine Vergütung bis zu EUR 190,00 zzgl. MwSt. fällig werden.

Sie haben auch die Möglichkeit mit uns in anderen Bereich insbesondere im Bereich des Vertretungs- bzw. Prozessmandats eine Vergütungsvereinbarung zu treffen und zwar durch

 

Die Kostenfrage ist stets Gegenstand des Erstgesprächs.

 

Besonderheiten ergeben sich für Versicherungsnehmer einer Rechtsschutzversicherungsgesellschaft, die der APRAXA e.G. angeschlossen ist, sowie für die Mitglieder des ISUV/VDU e.V.

Mitglieder des ISUV/VDU e.V. wenden sich wegen einer gewünschten Rechtsberatung zu familienrechtlichen Fragen bitte zunächst an den

Leiter der Bezirkstelle Augsburg.

 

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